Kann man die AfD verbieten?
(von Ulrike Eberius)
Als „oberstes Anliegen“ hat sich Forum Ebnet „die Wahrung und Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ in die Satzung geschrieben. Wir treten ein „für Demokratie, Menschenwürde, Gleichberechtigung, Vielfalt, Rechtsstaatlichkeit sowie Umwelt- und Naturschutz.“
Aus diesem Verständnis heraus ist es für uns ein unbedingtes Anliegen, dass endlich ein Parteiverbotsverfahren bezüglich der Verfassungsfeindlichkeit der AfD in Gang gesetzt wird. Eine solche Prüfung kann von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung beantragt werden und wird durch das Bundesverfassungsgericht durchgeführt, das ohne einen Antrag nicht von sich aus aktiv werden kann.
Nachdem von vielen Politiker:innen lange Zeit die Meinung vertreten wurde, dass man die AfD inhaltlich stellen könne, scheint sich zunehmend die Erkenntnis durchzusetzen, dass angesichts der Sorge um den Erhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nun endlich das ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehene Verfahren zum Schutz der wehrhaften Demokratie angegangen werden muss.
Nach der Erfahrung von Faschismus und Zweitem Weltkrieg wurde im Grundgesetz ganz bewusst verankert, dass Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger:innen darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden können.
Zum Kern dieser Grundordnung zählen insbesondere Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Bildlich gesprochen bedeutet das, dass zum Wettstreit auf dem Spielfeld der Demokratie nur solche „Mannschaften“ zugelassen sein dürfen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sie nicht aktiv bekämpfen. Ob eine Partei diese Grenzen überschreitet, muss durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden, um zu verhindern, dass die Mittel der Demokratie zu ihrer eigenen Abschaffung missbraucht werden.
Nachdem hier vonseiten der Politik keine nennenswerten Impulse mehr zu vernehmen waren, ist nun das lang erwartete Rechtsgutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) erschienen. In dem rund 1.500 Seiten umfassenden Gutachten haben acht Expert:innen 13 Monate lang öffentlich zugängliche Quellen wie Wahlprogramme, Parlamentsdokumente, Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträge der AfD ausgewertet und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:
„Ein AfD-Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg“.
Die Debatte um ein Verbot hat sich lange nicht bewegt – auch weil die Sorge groß ist, am Ende vor Gericht zu scheitern, weil die Hürden für ein Parteiverbot hoch sind. Initiator:innen des Freiburger Appells haben in den vergangenen Monaten mit den regionalen Abgeordneten aus dem Landes- und Bundesparlament gesprochen. Ziel war es, dass in den Fraktionen zumindest ein Antrag vorbereitet wird, damit er dann, wenn es politische Mehrheiten dafür gibt, rasch gestellt werden kann. Leider haben sich die Parteien dazu bislang alle relativ bedeckt gehalten. Durch das aktuelle Gutachten der GFF gibt es jetzt inhaltliche Unterstützung für jene Kräfte in allen demokratischen Parteien, die sich für einen Verbotsantrag aussprechen.
Um dieses Anliegen zu unterstützen, können wir alle mit minimalem Zeitaufwand selber aktiv werden: Auf der Website der Gesellschaft für Freiheitsrechte gibt es ein Formular, über das man Briefe an seine Bundes- und Landtagsabgeordneten schreiben kann (noch einfacher: man ruft sie an), um sie aufzufordern, sich für die baldige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen.
Für Freiburg bzw. Ebnet sind dies im Bundestag insbesondere Chantal Kopf (GRÜNE) und Vinzenz Glaser (Die Linke) sowie im Landtag Daniela Evers (GRÜNE). Alle drei sprechen sich für die Prüfung oder Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Umso wichtiger ist es, ihnen dafür den Rücken zu stärken und deutlich zu machen, dass dieses Anliegen im Wahlkreis Unterstützung findet! Gleichzeitig können wir Freund*innen, Verwandte und Bekannte in anderen Wahlkreisen auf die Website der GFF aufmerksam machen.
https://freiheitsrechte.org/schreib-deinen-abgeordneten
Weiterführende Informationen:
Die Initiatoren und Unterzeichner des Freiburger Appell sehen dringenden Handlungsbedarf in Sachen AfD-Verbotsverfahren. Bis 2029 sind alle Landtage und der Bundestag neu gewählt. Dann könnte es auch AfD-Minister geben. Wer mit der Stellung eines Antrags warten will, bis das Verwaltungsgericht in Köln über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ entschieden hat, der könnte zu spät kommen. Der „Appell“ sieht Bundesrat und Bundestag deshalb in der Pflicht, bald einen Verbotsantrag zu stellen.
Freiburger Appell unterzeichnenWer ein Zeichen setzen will, kann diese von Prüf Ba-Wü initiierte Petition unterzeichnen:
„Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.“